Facebook jaa Twitter

Haustierfreundlich
Sauna
Startseite » Ferienhäuser » Saaremaa » » Mietvertrag

671: Ferienhaus Salme Saaremaa, Salme

MIETVERTRAG

Der beigefügte Vertrag enthält die allgemeine Bedingungen des Mietvertrags (weiter Vertrag) zwischen den Besitzer des Objekts genaant im Mietangebot (weiter Vermieter), repräsentiert von EstRent Cottages OÜ (weiter EstRent) auf Grund eines Vermittlungsvertrages und den Person, der das Objekt mieten will (weiter Mieter).  Objekt bedeutet in diesem Vertrag eine Wohnung Haus, Sommerhaus, usw. Den Mieter und Vermieter werden beide getrennt als Partei oder beide zusammen Parteien genannt.Die Verpflichtungen, die von diesem Vertrag entstehen erfüllt der Vermieter. Auch eventuelle Klagen, die von diesem Vertrag entstehen, werden zu dem Vermieter gedeutet. 
1. Das Objekt des Mietvertrags, Leistung und Länge des Vertrags
1.1 Der Vermieter gibt und der Mieter nimmt zur Verfügung das Objekt, dessen Angebot auf der www-Seite www.estrent.ee publiziert ist und für denen der Mieter eine Buchung gemacht und EstRent bestätigt hat laut Punkt 1.2. (weiter Objekt). Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
1.2 Der Mieter macht die Buchung für das Objekt laut Anweisungen auf der www-Seite www.estrent.ee. Nach der Buchung schickt EstRent den Mieter die Information über den Empfang der Buchung, eine Rechnung/Verkaufsangebot von der Miete des Objekts und Information über die Bezahlung der Garantiebezahlung. Nach dem 25 % von der Rechnung/Verkaufsangebot bezahlt worden ist, schickt EstRent den Mieter eine Buchungsbestütigung mit Kontaktinformation des Vermieters, die genaue Adresse des Objekts und Information über den Empfang der Schlüssel des Objekts.
1.3 Der Vertrag ist geschlossen nachdem die ganze Miete genannt in der Rechnung/Verkaufsangebot auf der Bankkonto von EstRent bezahlt worden ist. Der Mieter hat das Recht das Objekt im Zeitraum genannt in der Buchung zu benutzen (weiter Mietperiode).
1.4 Die ganze Miete muss mindestens 44 Tage vor dem Beginn der Mietperiode bezahlt worden ist. Wenn der Mieter 25 % von der Summe genannt in der Rechnung/Verkaufsangebot bezahlt hat, aber die Restzahlung nicht vor dem Verfalldatum genannt in der Rechnung/Verkaufsangebot bezahlt, wird betrachtet, dass der Vertrag nicht geschlossen ist und in solchem Fall werden die Bedingungen für Zurückbezahlung der Miete im Punkt 4.3 befolgt.
1.5 Wenn die Buchung weniger als 44 Tage vor dem Beginn der Mietperiode gemacht ist, bezahlt der Mieter die ganze Summe genannt in der Rechnung/Verkaufsangebot.
1.6 Der Vertrag endet am letzten Tag der Mietperiode.
1.7 Der Vermieter gibt das Objekt zur Verfügung des Mieters in dei Ausrüstung und Kondition beschreibt in das Offert.
1.8 Der Mieter hat das Recht das Objekt nur für wohnen zu benutzen. Der Mieter hat das Recht das Objekt persönlich zu benutzen und andere dort einquartieren laut der Anzahl von Schlafplätze oder den maximalen Anzahl von Personen genannt im Angebot. Wenn der Anzahl Personen überschritten wird, hat der Besitzer das Recht die unmittelbare Abfahrt der Personen, die den maximalen Anzahl überschreiten, zu verlangen, das Objekt den Mieter abliefern zu weigern, oder den Mietvertrag zu annulieren. Wenn die Auflösung des Vertrags auf Überschreiten der Anzahl von Personen basiert, wird die bezahlte Summe nicht zurückbezahlt.
1.9 Der Vermieter ist verpflichtet das Objekt zu überlassen und der Mieter zu empfangen in der Tag genannt in der Buchung zwischen 16-22 Uhr.
1.10 Bei der Überlassung des Objekts machen die Parteien eine Quittung, wenn nötig, wo der Tag der Überlassung, anzeigen der Messer und andere notwendige Sachen (Anzahl der schlüssel, Garantiebezahlung, usw.) gemerkt sind.
2. Miete, Nebenkosten und Garantiebezahlung
2.1 Der Mieter hat die Pflicht die Miete laut der Preisliste auf der www-Seite www.estrent.ee zu bezahlen. Wenn im Mietangebot des Objekts anders angedeutet ist, bezahlt der Miter ausser Miete auch Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, usw, weiter Nebenkosten).
2.2 Die Nebenkosten werden auf Grund der Messer bestimmt und der Mieter bezahlt die Nebenkosten zu dem Vermieter am Ende des Vertrags.
2.3 Der Mieter bezahlt bei der Überlassung des Objekts dem Vermieter eine Garantiebezahlung von 100 (ein hundert) Euro (weiter Garantiebezahlung), wenn im Beschreibung des Objekts eine andere Summe nicht genannt ist. Die Parteien bemerken die Bezahlung der Garantiebezahlung in die Quittung.
2.4 Die Garantiebezahlung garantiert den Vermieter die Bezahlung von dem Vertrag entstehenden Geldklagen, inkl. Miete, Nebenkosten, eventuelle Schadenersätze und Kosten. Wenn der Mieter den von dem Vertrag entstehenden Geldpflicht nicht erfüllt oder der Vermieter eine Schdenersatzklage gegen den Mieter hat, hat der Vermieter das Recht die entsprechende Klage vom Garantiebezahlung zu entdecken. Wenn der Mieter den Pflicht verletzt das Objekt in derselben Kondition als bei der Abnahme zurückzugeben, hat der Vermieter das Recht Reinigungskosten von der Garantiebezahlung zu nehmen.
2.5 Der Vermieter gibt den Mieter die Garantiebezahlung zurück beim Ablauf des Vertrags. Der Vermieter gibt die Garantiebezahlung zurück in der Summe, gegen die keine Klage gegen den Mieter gibt.
3. Die Pflichen der Parteien
3.1 Der Vermieter hat die Plicht:
3.1.1 das Objekt den Mieter in Kondition genannt im Angebot zu übergeben;
3.1.2 die Aufbehaltung des Objekts für Anwendung nach den Vertrag zu garantieren, ausser Mangeln, die von dem Mieter entstanden sind;
3.1.3 den Mieter die Verfügbarkeit von Elektrizität, Wasser, usw zu garantieren;
3.1.4 den Mieter, der seine eigene Pflichte ordentlich erfüllt hat, die Möglichkeit das Objekt anzuwenden zu garantieren und das Objekt nicht einzutreten während den Vertrag, mit Ausnahme, wenn das Eintreten notwendig ist, Unfall, Feuer, usw zu vermeiden oder notwendige Geräte oder Messer zu kontrollieren.
3.2 Der Mieter hat die Pflicht:
3.2.1 das Objekt und Einrichtung laut Verwendungszweck und sorgfältig anzuwenden, inkl. Die Vernichtung und Zerstörung des Objekts und seine Einrichtung zu vermeiden;
3.2.2 vom Rauchen im Objekt  (innen drin) und von der Aufbewahrung von Haustiere im Objekt und zu dem gehörenden Grundstück zurückzuhalten, ausgerechnet wenn rauchen und Aufbewahrung von Haustiere im Beschreibung des Objekts erlaubt ist. Dieses bedeutet nicht, dass das Objekt Allergiefrei ist;
3.2.3 die Schaden wegen den Vestoss der Pflichte den Mieter zu ersetzen, inkl. die Schaden von der Verschwinden oder Zerstörung des Objekts oder Einrichtung;
3.2.4 auf dem Grundstück des Objekts einen Trailer oder Wohnwagen zu parken oder Zelte aufzubauen, wenn die Parteien darüber nich ein separates Abkommen gemacht haben;
3.2.5 nicht das Objekt einen dritten Partei zu geben und mehr Personen im Objekt zu einquartieren als der Anzahl von Schlafplätze oder Personen im Beschreibung des Objekts genannt ist.. Ausser der erlaubten Maximumanzahl von Personen kann eines max. 3-jähriges Kind einquartiert worden, aber der Vermieter hat keinen Pflicht ein separates Schlafplatz zu garantieren;
3.2.6 keine Gäste im Objekt zu erlauben, ausgerechnet beim Vorhandserlaubnis von dem Vermieter;
3.2.7 die Interessen von Nachbaren und andere Leute, die in dasselbe Gebäude wohnen zu beachten;
3.2.8 den Vermieter gleich vom Unfall, Feuer, usw im Objekt zu benachrichtigen und gleich die notwendigen Mitteln zur Verfügung zu nehmen, um die Folgen zu minimisieren;
3.2.9 den Vermieter sofort benachrichtigen für Mangel, die die normale Anwendung von dem Objekt und/oder die dort anwesenden Geräte beeinflussen und den Vermieter die Möglichkeit geben, die Mangel in mässiger Zeit zu korrigieren;
3.2.10 die Brandsicherheits-, Ordnungs-, Hausregel- und generelle Benehmensregeln des Objekts und des Hauses, wo das Objekt ist, zu erfüllen;
3.2.11 den Vermieter den angeblichen Ankunftszeit zum Objekt zu benachrichtigen;
3.2.12 das Objekt am letzten Tag des Vertrags spätestens um 11 Uhr freizulassen und das Objekt den Vermieter in derselben Kondition zurückzugeben als es war beim Empfang, ausgerechnet, wenn die Parteien abgemacht haben, dass der Mieter den Vermieter für die reinigung des Objekts bezahlt.
4. Auflösung des Vertrags
4.1 Die Parteien haben das Recht den Vertrag ausnahmsweise im Form, der eine schriftliche Wiederholung ermöglicht, aufzulösen, wenn dazu einen berechtigten Grund gibt. Unter anderen hat der Vermieter einen berechtigten Grund, wenn der Mieter mehrmals oder wesentlich oder absichtlich den Pflicht im Punkt 3.2 des Vertrags bricht und der Mieter hat einen berechtigten Grund, wenn das Objekt nicht die Beschreibung auf der www-Seite www.estrent.fi entspricht. Wenn die Auflösung des Vertrags auf die Nichtbeachtung der Bedingungen in Punkte 3.2.1-3.2.10 basiert, wird die bezahlte Summe nicht zurückbezahlt. Weiter hat der Vermieter das Recht Kompensation für alle Schaden verursacht von dem Mieter zu verlangen.
4.2 Wenn der Mieter den Vertrag auflösen will, weil der Vermieter den Vertrage gebrochen hat, bezahlt der Vermieter die Miete für die Tage, die bis Ende des Vertrags übrig sind.
4.3 Der Mieter hat das Recht den Vertrag vor Beginn der Mietpriode aufzulösen, wenn er davon EstRent informiert. Wenn der Mietvertrag vom Mieter aufgelöst wird, wird die bezahlte Miete wie folgt zurückbezahlt:
4.3.1 Wenn die Auflösung des Vertrags mindestens 60 Tage vor dem Beginn der Mietperiode stattfindet, wird die Miete, wovon 50 Euro abgerechnet ist, zurückbezahlt;
4.3.2 Wenn die Auflösung des Vertrags 59 – 21 Tage vor dem Beginn der Mietperiode stattfindet, wird die Miete, wovon 25% von der Miete, jedoch mindestens 60 Euro abgerechnet ist, zurückbezahlt;
4.3.3 Wenn die Auflösung des Vertrags weniger als 21 Tage vor dem Beginn der Mietperiode stattfindet, wird die bezahlte Miete nicht zurückbezahlt.
Die Buchungsbeitrag wird nicht erstattet.
4.4 Wenn der Mieter nicht am Beginn der Mietperiode auftaucht oder den Vertrag für für irgeneinen anderen Grund auflöst, ausser Vertragsbruch des Vermieters oder Umständen im Punkt 4.5 des Vertrags, wird die bezahlte Miete nicht zurückbezahlt.
4.5 Wenn die Anwendung des Objekts unmöglich wird wegen Ursache eines dritten Parteies (Anordnung oder Aktion der Stadts-/Gemeindeverwaltung, Beschlüsse der Hausverwaltung), worüber die Parteien nicht die Verantwortung haben, hat der Mieter das Recht den Vertrag aufzulösen und die Zurückbezahlung von der ganze Miete zu verlangen.
5. Die Rückgabe des Objekt am Ende des Vertags
5.1 Am letzten Tag des Vertrags hat der Mieter die Pflicht das Objekt zu befreien und es den Vermieter zurückzugeben.
5.2 Bei der Rückgabe des Objekts bemerken die Parteien den Datum der Rückgabe von Schlüsseln un Garantibezahlung und andere Sachen in die Empfangsquittung.
5.3 Wenn der Mieter mit der Rückgabe des Objekts verspätet, hat er die Pflicht die Miete und Nebenkosten verursacht von der Verspätung zu bezahlen und die Schaden von der Verspätung den Vermieter zu ersetzen.
6. Häfte und Verhandlung von Dispute
6.1 Die Partei hat die Verantwortung für das Verbrechen der von dem Vertrag entstenden Pflichtes, ausser, wenn das Verbrechen von einem Force Majeure verursacht ist. Als Force Majeure wird vor allem Krieg, Streik, Absperrung von Gränzen, Epidemien und Natur- oder Verschmutzungskatastrofe.
6.2  Die Dispute, die von dem Vertrag entstehen, werden durch Verhandlungen entschieden. Wenn kein Abkommen gemacht wird, werden die Dispute laut geltender Gesetzgebung der Republik von Estland entschieden.
7. Die Dokumente des Vertrags
7.1 Die Dokumente des Vertrags bestehen aus dem Vertrag, das Angebot, das  auf der www-Seite www.estrent.ee herausgegeben ist, die Buchung für das Objekt von dem Mieter, Buchungsbestätigung von EstRent und Zulagen, die nach der Leistung des Vertrags übereingestimmt sind.


Startseite » Ferienhäuser » Saaremaa » » Mietvertrag




Copyright © EstRent Cottages OÜ
EstRent Cottages OÜ, Pärnu mnt 129C 34, 11314 Tallinn, Estland, E-post:
Privacy Policy