671: Ferienhaus Salme Saaremaa, Salme
MIETVERTRAG
Der beigefügte Vertrag enthält die allgemeine Bedingungen
des Mietvertrags (weiter Vertrag) zwischen den Besitzer
des Objekts genaant im Mietangebot (weiter Vermieter),
repräsentiert von EstRent Cottages OÜ (weiter EstRent)
auf Grund eines Vermittlungsvertrages und den Person,
der das Objekt mieten will (weiter Mieter). Objekt
bedeutet in diesem Vertrag eine Wohnung Haus, Sommerhaus,
usw. Den Mieter und Vermieter werden beide getrennt als
Partei oder beide zusammen Parteien genannt.Die Verpflichtungen,
die von diesem Vertrag entstehen erfüllt der Vermieter.
Auch eventuelle Klagen, die von diesem Vertrag entstehen,
werden zu dem Vermieter gedeutet.
1. Das Objekt des Mietvertrags, Leistung und Länge
des Vertrags
1.1 Der Vermieter gibt und der Mieter
nimmt zur Verfügung das Objekt, dessen Angebot auf der
www-Seite www.estrent.ee publiziert ist und für denen
der Mieter eine Buchung gemacht und EstRent bestätigt
hat laut Punkt 1.2. (weiter Objekt). Der Mieter muss
mindestens 18 Jahre alt sein.
1.2 Der Mieter macht die Buchung für das Objekt laut Anweisungen
auf der www-Seite www.estrent.ee. Nach der Buchung schickt EstRent den
Mieter die Information über den Empfang der Buchung, eine Rechnung/Verkaufsangebot
von der Miete des Objekts und Information über die Bezahlung der Garantiebezahlung.
Nach dem 25 % von der Rechnung/Verkaufsangebot bezahlt worden ist, schickt
EstRent den Mieter eine Buchungsbestütigung mit Kontaktinformation des
Vermieters, die genaue Adresse des Objekts und Information über den Empfang
der Schlüssel des Objekts.
1.3 Der Vertrag ist geschlossen nachdem die ganze
Miete genannt in der Rechnung/Verkaufsangebot auf der
Bankkonto von EstRent bezahlt worden ist. Der Mieter
hat das Recht das Objekt im Zeitraum genannt in der
Buchung zu benutzen (weiter Mietperiode).
1.4 Die ganze Miete muss mindestens 44 Tage vor dem Beginn der Mietperiode
bezahlt worden ist. Wenn der Mieter 25 % von der Summe genannt in der Rechnung/Verkaufsangebot
bezahlt hat, aber die Restzahlung nicht vor dem Verfalldatum genannt in der
Rechnung/Verkaufsangebot bezahlt, wird betrachtet, dass der Vertrag nicht geschlossen
ist und in solchem Fall werden die Bedingungen für Zurückbezahlung der Miete
im Punkt 4.3 befolgt.
1.5 Wenn die Buchung weniger als 44 Tage vor
dem Beginn der Mietperiode gemacht ist, bezahlt der
Mieter die ganze Summe genannt in der Rechnung/Verkaufsangebot.
1.6 Der Vertrag endet am letzten Tag der Mietperiode.
1.7 Der Vermieter gibt das Objekt zur Verfügung
des Mieters in dei Ausrüstung und Kondition beschreibt
in das Offert.
1.8 Der Mieter hat das Recht das Objekt nur für wohnen zu benutzen.
Der Mieter hat das Recht das Objekt persönlich zu benutzen und andere
dort einquartieren laut der Anzahl von Schlafplätze oder den maximalen
Anzahl von Personen genannt im Angebot. Wenn der Anzahl Personen überschritten
wird, hat der Besitzer das Recht die unmittelbare Abfahrt der Personen,
die den maximalen Anzahl überschreiten, zu verlangen, das Objekt den Mieter
abliefern zu weigern, oder den Mietvertrag zu annulieren. Wenn die Auflösung
des Vertrags auf Überschreiten der Anzahl von Personen basiert, wird die
bezahlte Summe nicht zurückbezahlt.
1.9 Der Vermieter ist verpflichtet das Objekt
zu überlassen und der Mieter zu empfangen in der Tag
genannt in der Buchung zwischen 16-22 Uhr.
1.10 Bei der Überlassung des Objekts machen die
Parteien eine Quittung, wenn nötig, wo der Tag der Überlassung,
anzeigen der Messer und andere notwendige Sachen (Anzahl
der schlüssel, Garantiebezahlung, usw.) gemerkt sind.
2. Miete, Nebenkosten und Garantiebezahlung
2.1 Der Mieter hat die Pflicht die
Miete laut der Preisliste auf der www-Seite www.estrent.ee
zu bezahlen. Wenn im Mietangebot des Objekts anders
angedeutet ist, bezahlt der Miter ausser Miete auch
Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, usw, weiter Nebenkosten).
2.2 Die Nebenkosten werden auf Grund der Messer
bestimmt und der Mieter bezahlt die Nebenkosten zu dem
Vermieter am Ende des Vertrags.
2.3 Der Mieter bezahlt bei der Überlassung des
Objekts dem Vermieter eine Garantiebezahlung von 100
(ein hundert) Euro (weiter Garantiebezahlung), wenn
im Beschreibung des Objekts eine andere Summe nicht
genannt ist. Die Parteien bemerken die Bezahlung der
Garantiebezahlung in die Quittung.
2.4 Die Garantiebezahlung garantiert den Vermieter
die Bezahlung von dem Vertrag entstehenden Geldklagen,
inkl. Miete, Nebenkosten, eventuelle Schadenersätze
und Kosten. Wenn der Mieter den von dem Vertrag entstehenden
Geldpflicht nicht erfüllt oder der Vermieter eine Schdenersatzklage
gegen den Mieter hat, hat der Vermieter das Recht die
entsprechende Klage vom Garantiebezahlung zu entdecken.
Wenn der Mieter den Pflicht verletzt das Objekt in derselben
Kondition als bei der Abnahme zurückzugeben, hat der
Vermieter das Recht Reinigungskosten von der Garantiebezahlung
zu nehmen.
2.5 Der Vermieter gibt den Mieter die Garantiebezahlung
zurück beim Ablauf des Vertrags. Der Vermieter gibt
die Garantiebezahlung zurück in der Summe, gegen die
keine Klage gegen den Mieter gibt.
3. Die Pflichen der Parteien
3.1 Der Vermieter hat die Plicht:
3.1.1 das Objekt den Mieter in
Kondition genannt im Angebot zu übergeben;
3.1.2 die Aufbehaltung des Objekts für Anwendung nach den Vertrag
zu garantieren, ausser Mangeln, die von dem Mieter entstanden sind;
3.1.3 den Mieter die Verfügbarkeit von Elektrizität, Wasser,
usw zu garantieren;
3.1.4 den Mieter, der seine eigene Pflichte ordentlich erfüllt
hat, die Möglichkeit das Objekt anzuwenden zu garantieren und das Objekt
nicht einzutreten während den Vertrag, mit Ausnahme, wenn das Eintreten
notwendig ist, Unfall, Feuer, usw zu vermeiden oder notwendige Geräte
oder Messer zu kontrollieren.
3.2 Der Mieter hat die Pflicht:
3.2.1 das Objekt und Einrichtung
laut Verwendungszweck und sorgfältig anzuwenden, inkl.
Die Vernichtung und Zerstörung des Objekts und seine
Einrichtung zu vermeiden;
3.2.2 vom Rauchen im Objekt (innen drin)
und von der Aufbewahrung von Haustiere im Objekt und
zu dem gehörenden Grundstück zurückzuhalten, ausgerechnet
wenn rauchen und Aufbewahrung von Haustiere im Beschreibung
des Objekts erlaubt ist. Dieses bedeutet nicht, dass
das Objekt Allergiefrei ist;
3.2.3 die Schaden wegen den Vestoss der Pflichte
den Mieter zu ersetzen, inkl. die Schaden von der
Verschwinden oder Zerstörung des Objekts oder Einrichtung;
3.2.4 auf dem Grundstück des Objekts einen
Trailer oder Wohnwagen zu parken oder Zelte aufzubauen,
wenn die Parteien darüber nich ein separates Abkommen
gemacht haben;
3.2.5 nicht das Objekt einen dritten Partei
zu geben und mehr Personen im Objekt zu einquartieren
als der Anzahl von Schlafplätze oder Personen im Beschreibung
des Objekts genannt ist.. Ausser der erlaubten Maximumanzahl
von Personen kann eines max. 3-jähriges Kind einquartiert
worden, aber der Vermieter hat keinen Pflicht ein
separates Schlafplatz zu garantieren;
3.2.6 keine Gäste im Objekt zu erlauben, ausgerechnet
beim Vorhandserlaubnis von dem Vermieter;
3.2.7 die Interessen von Nachbaren und andere
Leute, die in dasselbe Gebäude wohnen zu beachten;
3.2.8 den Vermieter gleich vom Unfall, Feuer,
usw im Objekt zu benachrichtigen und gleich die notwendigen
Mitteln zur Verfügung zu nehmen, um die Folgen zu
minimisieren;
3.2.9 den Vermieter sofort benachrichtigen
für Mangel, die die normale Anwendung von dem Objekt
und/oder die dort anwesenden Geräte beeinflussen und
den Vermieter die Möglichkeit geben, die Mangel in
mässiger Zeit zu korrigieren;
3.2.10 die Brandsicherheits-, Ordnungs-, Hausregel-
und generelle Benehmensregeln des Objekts und des
Hauses, wo das Objekt ist, zu erfüllen;
3.2.11 den Vermieter den angeblichen Ankunftszeit
zum Objekt zu benachrichtigen;
3.2.12 das Objekt am letzten Tag des Vertrags
spätestens um 11 Uhr freizulassen und das Objekt
den Vermieter in derselben Kondition zurückzugeben
als es war beim Empfang, ausgerechnet, wenn die Parteien
abgemacht haben, dass der Mieter den Vermieter für
die reinigung des Objekts bezahlt.
4. Auflösung des Vertrags
4.1 Die Parteien haben das Recht
den Vertrag ausnahmsweise im Form, der eine schriftliche Wiederholung
ermöglicht, aufzulösen, wenn dazu einen berechtigten Grund gibt. Unter
anderen hat der Vermieter einen berechtigten Grund, wenn der Mieter mehrmals
oder wesentlich oder absichtlich den Pflicht im Punkt 3.2 des Vertrags
bricht und der Mieter hat einen berechtigten Grund, wenn das Objekt nicht
die Beschreibung auf der www-Seite www.estrent.fi entspricht. Wenn die
Auflösung des Vertrags auf die Nichtbeachtung der Bedingungen in Punkte
3.2.1-3.2.10 basiert, wird die bezahlte Summe nicht zurückbezahlt. Weiter
hat der Vermieter das Recht Kompensation für alle Schaden verursacht von
dem Mieter zu verlangen.
4.2 Wenn der Mieter den Vertrag auflösen will,
weil der Vermieter den Vertrage gebrochen hat, bezahlt
der Vermieter die Miete für die Tage, die bis Ende des
Vertrags übrig sind.
4.3 Der Mieter hat das Recht den Vertrag vor Beginn der Mietpriode
aufzulösen, wenn er davon EstRent informiert. Wenn der Mietvertrag vom Mieter
aufgelöst wird, wird die bezahlte Miete wie folgt zurückbezahlt:
4.3.1 Wenn die Auflösung des Vertrags
mindestens 60 Tage vor dem Beginn der Mietperiode
stattfindet, wird die Miete, wovon 50 Euro abgerechnet
ist, zurückbezahlt;
4.3.2 Wenn die Auflösung des Vertrags 59 – 21 Tage vor dem Beginn
der Mietperiode stattfindet, wird die Miete, wovon 25% von der Miete,
jedoch mindestens 60 Euro abgerechnet ist, zurückbezahlt;
4.3.3 Wenn die Auflösung des Vertrags weniger als 21 Tage vor dem Beginn
der Mietperiode stattfindet, wird die bezahlte Miete nicht zurückbezahlt.
Die Buchungsbeitrag wird nicht erstattet.
4.4 Wenn der Mieter nicht am Beginn der Mietperiode auftaucht oder
den Vertrag für für irgeneinen anderen Grund auflöst, ausser Vertragsbruch
des Vermieters oder Umständen im Punkt 4.5 des Vertrags, wird die bezahlte
Miete nicht zurückbezahlt.
4.5 Wenn die Anwendung des Objekts unmöglich
wird wegen Ursache eines dritten Parteies (Anordnung
oder Aktion der Stadts-/Gemeindeverwaltung, Beschlüsse
der Hausverwaltung), worüber die Parteien nicht die
Verantwortung haben, hat der Mieter das Recht den Vertrag
aufzulösen und die Zurückbezahlung von der ganze Miete
zu verlangen.
5. Die Rückgabe des Objekt am Ende des Vertags
5.1 Am letzten Tag des Vertrags hat
der Mieter die Pflicht das Objekt zu befreien und es
den Vermieter zurückzugeben.
5.2 Bei der Rückgabe des Objekts bemerken die
Parteien den Datum der Rückgabe von Schlüsseln un Garantibezahlung
und andere Sachen in die Empfangsquittung.
5.3 Wenn der Mieter mit der Rückgabe des Objekts
verspätet, hat er die Pflicht die Miete und Nebenkosten
verursacht von der Verspätung zu bezahlen und die Schaden
von der Verspätung den Vermieter zu ersetzen.
6. Häfte und Verhandlung von Dispute
6.1 Die Partei hat die Verantwortung
für das Verbrechen der von dem Vertrag entstenden Pflichtes,
ausser, wenn das Verbrechen von einem Force Majeure
verursacht ist. Als Force Majeure wird vor allem Krieg,
Streik, Absperrung von Gränzen, Epidemien und Natur-
oder Verschmutzungskatastrofe.
6.2 Die Dispute, die von dem Vertrag entstehen,
werden durch Verhandlungen entschieden. Wenn kein Abkommen
gemacht wird, werden die Dispute laut geltender Gesetzgebung
der Republik von Estland entschieden.
7. Die Dokumente des Vertrags
7.1 Die Dokumente des Vertrags bestehen
aus dem Vertrag, das Angebot, das auf der www-Seite
www.estrent.ee herausgegeben ist, die Buchung für das
Objekt von dem Mieter, Buchungsbestätigung von EstRent
und Zulagen, die nach der Leistung des Vertrags übereingestimmt
sind.