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Für Hausbesitzern




Anschliess dich mit EstRent!



Brauchen Sie Hilfe ein Ferienhaus oder Wohnung in Estland zu vermieten? Lassen sie die Experten von Estrent dafür besorgen. Unsere Klienten sind meistens Konsumenten aus Finnland und anderen Nordischen Ländern. Die meisten Klienten sind Familien mit Kindern.  

Wir suchen Partner, die in langfristiger Zusammenarbeit interessiert sind. Wir bieten ihnen eine leichte Weise Mieteinkommen für ihre Immobilien in Estland zu bekommen. Wir glauben auch, dass Mieteinkommen durch uns konkurenzfähig ist. Wir sorgen für das ganze Vermieten – Anschaffung von Mieter, Beratung und Veranstaltung von Geldumlauf. Ein schriftlicher Mietvertag zwischen den Mieter und der Vermieter bei der Buchung durch die Buchungssystem von EstRent im Internet begrenzt wesentlich das Risiko beim Vermieten.

Wir suchen vor allem Ferienhäuser, Einfamilienhäuser, Villas und Wohnungen, die für Familien mit Kindern passen. Wir beraten bei der Einrichtung, Aufrüstung und Bestimmung von Mietpreis, wenn nötig.

Sie können sich mit EstRent Services per E-Mail  anschliessen. Wir vereinbaren die Zeit, wenn unser Representant sich mit dem Objekt bekanntmachen und mehr von unsere Services erzählen kann.


Wie funktioniert EstRent?



EstRent Cottages OÜ schliesst einen schriftlichen Vermittlungsvertrag mit dem Besitzer des Objektsavslutar.
In der Praxis arbeiten wir wie folgt:

1. Orientierung mit dem Objekt und Vermittlungsvertag
Wenn der Besitzer des Objekts mit uns Kontakt nimmt, übereinstimmen wir eine Zeit, wenn ein Repräsentant von EstRent das Objekt besichtigen kann. Der Ziel des Besuches ist praktische Sachen im Zusammenarbeit zu erklären, sich mit der Anforderungen beim Gebrauch des Objekts bekanntzumachen, und eine schriftliche Beschreibung und Bilder des Objekts vorbereiten.Beim Orientierung übereinstimmt man auch den Mietpreis, der auf der Lage des Objekts, Ausrüstung, Anzahl Schlafplätze, Nachfrage, usw. bestimmt wird. Der Vermittlungsvertrag wird nach der Orientierung ung Bestimmung des Mietpreises unterschrieben.

2. Marketing
Marketing des Objekts findet auf der www-Seite von EstRent statt. Nach der Unterzeihnung des Vermittlungsvertrags publiziert EstRent Information über das Objekt auf seine www-Seite und ermöglicht die unmittelbare Buchung des Objekts durch die Buchungssystem von EstRent. Der Besitzer des Objekts hat die Möglichkeit (Pflicht) die Authentizität der Bescheibung des Objekts auf der www-Seite von EstRent zu kontrollieren.

3. Buchung
Der Mieter wählt das Objekt und Mietperiode auf der www-Seite von EstRent und gibt sein Kontaktinformation. Beim buchen schliesst der Mieter einen Mietvertrag mit der Vermieter. Nach der Empfang der Buchung schickt EstRent den Mieter eine Rechnung von dem Aufgeld. Die Buchung trifft in Kraft, wenn das Aufgeld bezahlt worden ist. Unmittelbar nachdem die Buchung in Kraft getreten ist, informiert EstRent den Besitzer um die Buchung durch E-Mail oder per Telefon. Estrent informiert auch den Mieter von der Kontaktinformation des Besitzers (oder seinen Representant), die Adresse des Objekts, und Wegbeschreibung zum Objekt.

4. Ankunft, Aufenthalt und Abfahrt des Mieters im Objekt
Nach der Bestätigung der Buchung hat der Mieter die Möglichkeit mit dem Besitzer Kontakt zu nehmen und die genaue Ankunfzeit zu bestimmen. Beim Ankunft zum Objekt präsentiert der Mieter eine Buchungsbestätigung von EstRent. Der Besitzer bekommt von dem Mieter gegen Beleg eine Kaution, die bei der Abmachung des Mietvertrags übereinstimmt worden ist, und gibt den Mieter den Schlüssel. Die genaue Zeit des Abfahrts, die Abgabe des Objekts und die Rückgabe des Schlüssels bestimmen der Besitzer und der Mieter mit einander. EstRent ist bereit in allen Sachen zwischen den Besitzer und den Mieter zu helfen, wenn z.B. Sprachprobleme entstehen.

5. Bezahlung von Mieteinkommen
EstRent bezahlt Mieteinkommen am abgemacheten Zeitpunkten auf der Bankkonto des Besitzers. EstRent bezahlt nicht in Bargeld.

6. Mögliche Schaden
Wenn der Mieter im Objekt materielle Schaden (ausgerechnet normale Abreibung), hat der Besitzer das Recht eine geeignete Entschädigung von dem Mieter zu verlangen. Die Entschädigung kann von der Kaution eingezogen werden. Wenn der Wert des Schadens die Kaution übersteigt, übereinstimmen der Besitzer und der Mieter/Versicherungsgesellschaft die Entschädigung miteinander. EstRent muss von allen Entschädigungen oder Entschädigungsansprüche informiert worden sein.

Weitere Information mit E-Mail .


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