Für Hausbesitzern
Anschliess dich mit EstRent!
Brauchen Sie Hilfe ein Ferienhaus oder Wohnung in Estland
zu vermieten? Lassen sie die Experten von Estrent dafür
besorgen. Unsere Klienten sind meistens Konsumenten aus
Finnland und anderen Nordischen Ländern. Die meisten Klienten
sind Familien mit Kindern.
Wir suchen Partner, die in langfristiger Zusammenarbeit
interessiert sind. Wir bieten ihnen eine leichte Weise
Mieteinkommen für ihre Immobilien in Estland zu bekommen.
Wir glauben auch, dass Mieteinkommen durch uns konkurenzfähig
ist. Wir sorgen für das ganze Vermieten – Anschaffung
von Mieter, Beratung und Veranstaltung von Geldumlauf.
Ein schriftlicher Mietvertag zwischen den Mieter und der
Vermieter bei der Buchung durch die Buchungssystem von
EstRent im Internet begrenzt wesentlich das Risiko beim
Vermieten.
Wir suchen vor allem Ferienhäuser, Einfamilienhäuser,
Villas und Wohnungen, die für Familien mit Kindern passen.
Wir beraten bei der Einrichtung, Aufrüstung und Bestimmung
von Mietpreis, wenn nötig.
Sie können sich mit EstRent Services
per E-Mail
anschliessen. Wir vereinbaren die Zeit, wenn unser Representant sich
mit dem Objekt bekanntmachen und mehr von unsere Services erzählen
kann.
Wie funktioniert EstRent?
EstRent Cottages OÜ schliesst einen schriftlichen Vermittlungsvertrag
mit dem Besitzer des Objektsavslutar.
In der Praxis arbeiten wir wie folgt:
1. Orientierung mit dem Objekt und Vermittlungsvertag
Wenn der Besitzer des Objekts mit uns Kontakt nimmt, übereinstimmen
wir eine Zeit, wenn ein Repräsentant von EstRent das Objekt
besichtigen kann. Der Ziel des Besuches ist praktische
Sachen im Zusammenarbeit zu erklären, sich mit der Anforderungen
beim Gebrauch des Objekts bekanntzumachen, und eine schriftliche
Beschreibung und Bilder des Objekts vorbereiten.Beim Orientierung
übereinstimmt man auch den Mietpreis, der auf der Lage
des Objekts, Ausrüstung, Anzahl Schlafplätze, Nachfrage,
usw. bestimmt wird. Der Vermittlungsvertrag wird nach
der Orientierung ung Bestimmung des Mietpreises unterschrieben.
2. Marketing
Marketing des Objekts findet auf der www-Seite von EstRent
statt. Nach der Unterzeihnung des Vermittlungsvertrags
publiziert EstRent Information über das Objekt auf seine
www-Seite und ermöglicht die unmittelbare Buchung des
Objekts durch die Buchungssystem von EstRent. Der Besitzer
des Objekts hat die Möglichkeit (Pflicht) die Authentizität
der Bescheibung des Objekts auf der www-Seite von EstRent
zu kontrollieren.
3. Buchung
Der Mieter wählt das Objekt und Mietperiode auf der www-Seite
von EstRent und gibt sein Kontaktinformation. Beim buchen
schliesst der Mieter
einen
Mietvertrag mit der Vermieter. Nach der Empfang der
Buchung schickt EstRent den Mieter eine Rechnung von dem
Aufgeld. Die Buchung trifft in Kraft, wenn das Aufgeld
bezahlt worden ist. Unmittelbar nachdem die Buchung in
Kraft getreten ist, informiert EstRent den Besitzer um
die Buchung durch E-Mail oder per Telefon. Estrent informiert
auch den Mieter von der Kontaktinformation des Besitzers
(oder seinen Representant), die Adresse des Objekts, und
Wegbeschreibung zum Objekt.
4. Ankunft, Aufenthalt und Abfahrt des Mieters im Objekt
Nach der Bestätigung der Buchung hat der Mieter die Möglichkeit
mit dem Besitzer Kontakt zu nehmen und die genaue Ankunfzeit
zu bestimmen. Beim Ankunft zum Objekt präsentiert der
Mieter eine Buchungsbestätigung von EstRent. Der Besitzer
bekommt von dem Mieter gegen Beleg eine Kaution, die bei
der Abmachung des Mietvertrags übereinstimmt worden ist,
und gibt den Mieter den Schlüssel. Die genaue Zeit des
Abfahrts, die Abgabe des Objekts und die Rückgabe des
Schlüssels bestimmen der Besitzer und der Mieter mit einander.
EstRent ist bereit in allen Sachen zwischen den Besitzer
und den Mieter zu helfen, wenn z.B. Sprachprobleme entstehen.
5. Bezahlung von Mieteinkommen
EstRent bezahlt Mieteinkommen am abgemacheten Zeitpunkten
auf der Bankkonto des Besitzers. EstRent bezahlt nicht
in Bargeld.
6. Mögliche Schaden
Wenn der Mieter im Objekt materielle Schaden (ausgerechnet
normale Abreibung), hat der Besitzer das Recht eine geeignete
Entschädigung von dem Mieter zu verlangen. Die Entschädigung
kann von der Kaution eingezogen werden. Wenn der Wert
des Schadens die Kaution übersteigt, übereinstimmen der
Besitzer und der Mieter/Versicherungsgesellschaft die
Entschädigung miteinander. EstRent muss von allen Entschädigungen
oder Entschädigungsansprüche informiert worden sein.
Weitere Information mit E-Mail
.